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Selbstheilung

Aktualisiert: 12. Mai 2023



Ich verstehe meine „Arbeit“ als persönliche Begleitung und Unterstützung. Es ist meine Berufung anderen Menschen ihren Zugang zu ihrer inneren Heilkraft zu ermöglichen und sie beim Wahrnehmen der eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Gestaltung ihres Lebens zu ermutigen.


Das Wichtigste ist dabei, dass man weiß wie man sich selber helfen kann, um nicht ständig auf fremde Hilfe angewiesen sein zu müssen. Das festigt die Selbstwahrnehmung und das eigenverantwortliche Handeln. Genau das, was in der Anthroposophie sogar vorausgesetzt wird und sich auch immer wieder in meiner Tätigkeit wiederspiegelt.


Wenn Du Dich der energetischen / geistigen Heilweise bereits geöffnet oder bereits bei mir an einer energetischen Heilbehandlung teilgenommen hast, lade ich Dich gern ein zum gemeinsamen Heilpendeln. Eigenverantwortlich zu handeln setzt Wissen voraus und dies ist ein stetiger Prozess, den wir alle tagtäglich durchlaufen. Diesen Prozess aber gemeinsam zu erfahren, sich gegenseitig zu unterstützen, auszutauschen und zu inspirieren hilft uns ALLEN am meisten und sorgt für innere und äußere Harmonie.

Weitere Informationen findest Du hier:



Bitte beachte:

Meine Arbeit ist eine rein energetische Arbeit, um dem Körper die optimalen Bedingungen zu geben aus dem Potenzial seiner Heilungskraft zu schöpfen, sprich sich im Bedarfsfall immer vollständig selber heilen zu können. Die Behandlungen ersetzen keinesfalls einen notwendigen Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker. Ich stelle keine Diagnosen und gebe keine Heilungsversprechen, sondern helfe Dir, aus dem Potenzial Deiner Heilungskraft zu schöpfen und Dich wieder mit Deiner innewohnenden Kraft zu verbinden, so dass Du gestärkt und positiv Deinen Lebensweg gehen kannst.


Haftungsausschluss:

Die Beratungen und Sitzungen sind keine Therapie. Meine Behandlungen ersetzen keinen Arzt oder Medikamente, jeder Klient übernimmt volle Selbstverantwortung für sich. Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004, AZ: 1 BvR 784/03).



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